Widerrufsbelehrung

Hier erfahren Sie, wann Sie Ihre Bestellung widerrufen oder kostenlos stornieren können und ab welchem Zeitpunkt dies nicht mehr möglich ist.

Letzte Aktualisierung: August 2026

Widerrufsrecht

Sie können den Vertrag über unsere Dienstleistung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, solange die Dienstleistung noch nicht vollständig ausgeführt ist. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Beginn

Im Bestellprozess stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir mit der Ausführung sofort beginnen, und nehmen zur Kenntnis, dass Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Ausführung erlischt.

Als vollständige Ausführung gilt der Moment, in dem die Bestellung beim Bundesamt für Justiz eingereicht beziehungsweise das unterzeichnete Bestellformular postalisch versandt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist die amtliche Gebühr verbraucht und die Bestellung kann nicht mehr zurückgerufen werden.

Kostenlose Stornierung vor der Einreichung

Vor der Einreichung beim BJ stornieren wir Ihre Bestellung kostenlos und erstatten bereits bezahlte Beträge vollständig zurück. Senden Sie dazu eine kurze E-Mail mit Ihrer Bestellnummer an info@straf-auszug.ch.

Ausübung des Widerrufs

Für den Widerruf genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail an info@straf-auszug.ch. Sie können dafür das folgende Muster verwenden:

  • «Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Bestellung eines Strafregisterauszugs.»
  • Bestellnummer, Name und Datum der Bestellung
  • Datum und Name der widerrufenden Person

Folgen des Widerrufs

Bei einem wirksamen Widerruf erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, über das von Ihnen verwendete Zahlungsmittel zurück. Wurde die Ausführung auf Ihren Wunsch bereits begonnen, können wir einen angemessenen Anteil für die bis dahin erbrachte Leistung, einschliesslich bereits entrichteter amtlicher Gebühren, in Abzug bringen.

Fehlerhafte Angaben und Inhalt des Auszugs

Solange die Bestellung noch nicht versandt ist, korrigieren wir fehlerhafte Angaben und reichen neu ein. Nach dem Versand müssen Beanstandungen zum Inhalt oder zu den Daten des Auszugs direkt an das Bundesamt für Justiz gerichtet werden.

Diese Texte sind Entwürfe und stellen keine Rechtsberatung dar.

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